1. Anwendbarkeit
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der Visibility Media AG und dem Auftraggeber verbindlich, sofern sie im Angebot, im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung von Visibility Media AG als anwendbar erklärt und dem Besteller übergeben werden und soweit im Vertrag nicht explizit etwas Abweichendes vereinbart wird. Die AGB betreffen die Verträge und Aufträge für sämtliche Produkte und Angebote der Visibility Media AG.
1.2 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie entweder im Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart sind oder von Visibility Media AG schriftlich bestätigt werden.
1.3 Bestellungen, Auftragsbestätigungen sowie jede Gegenäusserung des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen oder andere vorformulierte Vertragsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Vertrag dennoch ohne ausdrücklichen Widerspruch ausgeführt wird.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Visibility Media AG bietet individuelle Online Konzepte und Dienstleistungen im Bereich der Internet- und Medienpräsenz und schaltet Werbekampagnen im Internet und anderen Medien.
2.2 Art und Umfang der individuellen Dienstleistungen werden vertraglich zwischen dem Auftraggeber und Visibility Media AG vereinbart.
2.3 Visibility Media AG erbringt ohne ausdrückliche Vereinbarung keine exklusiven Dienstleistungen für einzelne Branchen oder geografische Gebiete. Visibility Media AG wird jedoch nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers einräumen, sondern die Interessen jedes einzelnen Auftraggebers bestmöglich wahren.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Alle Angebote von Visibility Media AG sind freibleibend und bis zum Abschluss des Vertrages unverbindlich.
3.2 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Visibility Media AG eine Annahmeerklärung einer Offerte oder die Bestellung des Auftraggebers schriftlich bestätigt hat oder wenn Visibility Media AG mit der Ausführung des Auftrages beginnt. Bis zur Annahme und Bestätigung kann Visibility Media AG ohne Kostenfolge vom Angebot zurücktreten.
3.3 Zum Zweck der Mitarbeiterschulung und aus Beweisgründen ist die Visibility Media AG berechtigt, Telefongespräche bzw. -bestellungen auf Tonträger aufzunehmen.
4. Vertragsabwicklung
4.1 Der Auftraggeber stellt Visibility Media AG alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten unentgeltlich zur Verfügung. Er verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Visibility Media AG die vereinbarten Leistungen vertragskonform erbringen kann.
4.2 Der Auftraggeber ist für den Inhalt seiner Auftritte verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Regeln zu kennen und einzuhalten und ist dafür gegenüber Visibility Media AG verantwortlich.
4.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass bei wechselnden Inhalten jeweils eine aktuelle Fassung bei Visibility Media AG vorliegt. Visibility Media AG ist nicht verpflichtet, die Aktualität zu prüfen und diese beim Auftraggeber anzumahnen.
4.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann Visibility Media AG die vereinbarten Leistungen vollumfänglich in Rechnung stellen, auch dann, wenn der Auftrag nicht abgeschlossen werden kann. Entsteht durch die verursachte Verzögerung bei einem späteren Abschluss ein Mehraufwand, kann Visibility Media AG diesen Mehraufwand in Rechnung stellen.
4.5 Wird dem Auftraggeber das durch Visibility Media AG geschaffene Produkt zur Vorprüfung vorgelegt, wozu Visibility Media AG ohne entsprechende Vereinbarung nicht verpflichtet ist, hat der Auftraggeber das Produkt ohne Verzug zu prüfen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Ohne Rückmeldung ist Visibility Media AG berechtigt, das Produkt zu verwenden.
4.6 Nach Vorliegen der Leistungen von Visibility Media AG ist die Auftraggeberin verpflichtet, diese unverzüglich zu prüfen und Mängel umgehend schriftlich zu rügen. Ein durch eine ungerechtfertigte Mängelrüge entstehender Aufwand bei Visibility Media AG kann diese in Rechnung stellen.
4.7 Visibility Media AG kann Datenträger, Daten und anders zur Verfügung gestelltes Material nach drei Monaten seit letztem Erscheinen ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Auftraggeber nicht als aufbewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden.
5. Preis und Zahlungskonditionen
5.1 Es gelten die jeweils gültigen Tarife in Schweizer Franken, zuzüglich der Mehrwertsteuer. Preisänderungen treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Ein Rabatt wird auf der Rechnung direkt in Abzug gebracht und wird nur gewährt unter der Bedingung der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen kann der volle Betrag bzw. die Differenz in Rechnung gestellt und eingefordert werden.
5.2 In Auftrag gegebene Zusatzleistungen verrechnet Visibility Media AG nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 180.00 plus Mehrwertsteuer resp. nach den tatsächlich angefallenen Aufwandkosten, wie Expresskosten, Gebühren, Datenträger u.a.m. Nicht im Grundangebot enthaltene
Dienstleistungen, wie regelmässige oder unregelmässige Beratungs- und Standortbesprechungen, Reisezeit, häufige und regelmässige Probeausfertigungen, häufige Auftragsmutationen, erhebliche Änderungen und Vervollständigung der Unterlagen, Lieferung von Spezialausfertigungen
etc. werden zum regulären Stundensatz pro Teilnehmer verrechnet.
5.3 Wird vom Auftraggeber eine Pausierung von vertraglich vereinbarten monatlich wiederkehrenden Leistungen verlangt, so reduziert sich die monatliche Gebühr im zweiten Monat bis Ende der Unterbrechung um 50 %. Bei Wiederaufnahme der Leistungen kann Visibility Media AG den dadurch entstehenden Mehraufwand mit einer halben Monatsgebühr zusätzlich in Rechnung stellen.
5.4 Rechnungsstellung erfolgt durch Visibility Media AG nach Vertragsabschluss. Laufende Kosten im Rahmen eines Auftrages können monatlich vorschüssig abgerechnet werden. Werden Kosten, Gebühren oder Tarife Dritter durch Visibility Media AG für Rechnung des Auftraggebers bezahlt, so
erfolgt die Rechnungsstellung für den Gesamtbetrag im Voraus zuzüglich einer monatlichen Administrationspauschale in der Höhe einer Arbeitsstunde.
5.5 Die Rechnungen der Visibility Media AG sind innert 20 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge von Skonto, Spesen und Gebühren zur Zahlung fällig.
5.6 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungskonditionen gerät der Auftraggeber am Verfalltag ohne schriftliche Mahnung in Verzug. Visibility Media AG ist bei Zahlungsverzug berechtigt, neben einem allfälligen weiteren Schaden und der Inkassokosten einen Verzugszins von 8% der Forderungssumme und einen Unkostenbeitrag von CHF 100.00 pro Mahnung und Korrespondenz in Rechnung zu stellen.
5.7 Im Falle eines Zahlungsverzuges für Leistungen der Visibility Media AG oder für Vergütungen der über Visibility Media AG abgerechneten Leistungen Dritter ist Visibility Media AG nach vorgängiger Information per E-Mail oder Brief berechtigt, die davon betroffenen Leistungen inklusive Leistungen
Dritter ab Folgetag zu sistieren. Ein dadurch und durch die Wiederaufnahme der Leistungen entstehender Mehraufwand kann Visibility Media AG zusätzlich in Rechnung stellen. Eine Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt nach Bezahlung der offenen Rechnungen.
6. Datum- und Platzierungsvorschriften
6.1 Für die Platzierung von Auftritten, Werbung und Anzeigen in bestimmten Medien, zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Platzierungsvorschriften haben nur Gültigkeit, wenn diese individuell vereinbart und vergütet sind. Andernfalls werden sie als Platzierungswunsch behandelt.
6.2 Visibility Media AG behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber die Anpassung von Auftritten, Werbung und Anzeigen zu verlangen oder diese ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder das Erscheinen aus technischen Gründen zeitlich vor- oder zurückzuschieben, sofern diese nicht
unbedingt termingebunden sind.
7. Nutzungs- und Urheberrecht
7.1 Der Auftraggeber hat das Recht, die von Visibility Media AG geschaffenen Inhalte für die Dauer des Vertrages für sich zu nutzen. Er ist nicht berechtigt, diese Inhalte und das Recht zur Weiternutzung ohne schriftliche Zustimmung von Visibility Media AG an Dritte weiterzugeben oder für andere, als die vertraglich vereinbarten Leistungen zu nutzen. Urheberrechte und Immaterialgüterrechte an diesen Werken verbleiben auch nach Vertragsende entschädigungslos bei Visibility Media AG.
7.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Vertragsende die durch Visibility Media AG geschaffenen Werke gegen Entschädigung zur eigenständigen Weiternutzung zu übernehmen, sofern der Vertrag ordnungsgemäss beendet worden ist. Über die Höhe der Entschädigung vereinbaren
sich die Parteien individuell.
8. Geheimhaltungspflicht
8.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen beim Vertragsschluss und während der Vertragsdauer von der Vertragspartei oder durch für diese handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, oder in eigenem Nutzen oder zum Nutzen Dritter weiter zu verwenden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der gesamten
Dauer des Vertrages und für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Vertrags.
8.2 Die Parteien bewahren Stillschweigen über den Inhalt des zwischen ihnen geschlossen Vertrages.
9. Gewährleistung
9.1 Visibility Media AG übernimmt die Gewähr dafür, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen gemäss individueller Leistungsbeschreibung erfüllt werden und den dort beschriebenen Funktionen im Wesentlichen entsprechen. Die Aufnahme bei einem bestimmten Webanbieter, bei einem Suchdienst oder Internetverzeichnis werden so wenig wie eine bestimmte Rankingposition in den Ergebnisseiten der Suchmaschinen gewährt.
9.2 Bei Lieferung mangelhafter Grundlagen, Daten, Unterlagen etc., bei Fehlern von Übersetzung fremdsprachiger Vorlagen, bei Datenverschiebung, nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften, bei Abweichung der Farben oder typographischen Vorschriften und anderen, durch Visibility Media AG nicht zu vertretenden Mängeln ist jede Haftung von Visibility Media AG ausgeschlossen.
9.3 Bei Mängeln liegt die Beweislast für eine Vertragsverletzung, ein Verschulden von Visibility Media AG und für die rechtzeitige schriftliche Mängelrüge beim Auftraggeber.
9.4 Jede Haftung für Zufall, leichte oder grobe Fahrlässigkeit wird für alle Schäden und Folgeschäden soweit zulässig wegbedungen.
9.5 Für die Zulässigkeit, Verfügungsberechtigung und Freiheit von Rechten Dritter der vom Auftraggeber angemeldeten, verlangten, zur Verfügung gestellten und verwendeten Begriffe, Inhalte, Bilder und Rechte seiner Auftritte und Seiten ist allein der Auftraggeber verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Visibility Media AG prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers
Rechte Dritter verletzen und ist von jeder Prüfungspflicht befreit.
9.6 Visibility Media AG hat das Recht, Begriffe, Auftritte, Inhalte oder Aufträge abzulehnen, die rechts- oder sittenwidrig sind oder gegen die Regeln des Anstandes verstossen.
9.7 Visibility Media AG ist nicht verpflichtet eigene rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder verwendeten und auf dessen Seiten enthaltenen Begriffe, Auftritte, Inhalte oder Aufträge vorzunehmen. Visibility Media AG ist auch nicht verpflichtet Rechte Dritter, wie
etwa Urheberrechte oder Markenrechte zu überprüfen, zu recherchieren oder zu überwachen.
9.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Visibility Media AG hinsichtlich aller Ansprüche Dritter gemäss Ziffern 8.5 – 8.7 vollumfänglich schadlos zu halten.
9.9 Visibility Media AG haftet nicht dafür, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets verfügbar, unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
9.10 Visibility Media AG haftet nicht, wenn Zulieferer, Dienstanbieter oder Dritte nicht ordnungsgemäss leisten oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss funktionieren.
9.11 Die Haftung von Visibility Media AG ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Hindernisse bei Visibility Media AG, dem Auftraggeber oder Dritten auftreten, die sie trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann.
9.12 Visibility Media AG übernimmt keine Haftung für Schäden infolge höherer Gewalt, wie Ausfälle öffentlicher Stromnetze, Unfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse, Pandemien, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr u.a.m.
9.13 Schadenersatz gegen Visibility Media AG ist in jedem Fall auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Geldleistungen begrenzt.
10. Vertragsdauer und Kündigung 10.1 Die Laufzeit des Vertrages und der darin vereinbarten Dienstleistungen wird zwischen dem Auftraggeber und Visibility Media AG schriftlich vereinbart. Fehlt eine Vereinbarung, gilt der Vertrag für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
10.2 Der Vertrag kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
10.3 Der Vertrag kann ausserhalb der vertraglichen Kündigungsfrist jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung des Vertrages liegen unter anderem vor, bei einem über einen Monat dauernden Zahlungsverzug des Auftraggebers, wenn über eine Partei der Konkurs oder die Nachlassstundung eröffnet worden ist, wenn Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird, der Auftraggeber Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält, Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte gerichtlich bestreiten oder der Auftraggeber gegen wesentliche
Vertragspflichten, wie die Geheimhaltungspflicht, verstösst.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Visibility Media AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Visibility Media AG wird dem Auftraggeber eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten
AGB als vom Auftraggeber angenommen. Bei Erteilung eines neuen Auftrages gelten die aktuellen AGB auch für alle bestehenden Aufträge.
11.2 Alle Vereinbarungen, Vertragsänderungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden und die ausdrückliche Zustimmung beider Parteien zum Ausdruck bringen, sind der Schriftform gleichgestellt.
11.3 Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen. Der übrige Inhalt der Bestimmungen und des Vertrages bleibt dadurch unberührt.
11.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist in Olten (SO). Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss Schweizerischen internationalen Privatrechts.
Visibility Media AG
Baslerstrasse 46
4600 Olten